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Handlungsempfehlungen zum Umgang mit GPS-Trackern in Kindertageseinrichtungen

Handlungsempfehlungen zum Umgang mit GPS-Trackern in Kindertageseinrichtungen

Das Thema GPS-Tracking in Kindertageseinrichtungen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Einrichtungen und Trägervertretungen stehen vor der Herausforderung, den Einsatz von GPS-Trackern und ähnlichen Ortungstechnologien im Kita-Alltag angemessen zu regeln. Dabei gilt es, eine Balance zwischen Sicherheitsaspekten, Datenschutz und der Wahrung der kindlichen Selbstbestimmung zu finden. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden eine Übersicht zu aktuellen Entwicklungen und Handlungsempfehlungen gegeben.

In Deutschland existieren bislang keine bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen oder offiziellen Handlungsempfehlungen zum Einsatz von GPS-Trackern in Kitas. Einige Bundesländer und Kommunen haben jedoch eigene Maßnahmen ergriffen, um den Umgang mit diesen Geräten zu regeln. So hat die hessische Stadt Hanau den Einsatz von GPS-Trackern, Smartwatches und ähnlichen Geräten in städtischen Kindertageseinrichtungen untersagt. Die Begründung beruht darauf, dass die dauerhafte Ortung von Kindern nicht nur überflüssig, sondern auch kontraproduktiv sei. Sie könne das Recht der Kinder auf Selbstbestimmung und freie Entfaltung einschränken sowie das Gefühl vermitteln, unter ständiger Beobachtung zu stehen.

Pädagogische Konzepte in Kitas verfolgen das Ziel, Kindern einen geschützten Raum zu bieten, in dem sie ihre Umwelt frei und ohne ständige Überwachung erkunden können. Der Einsatz von GPS-Trackern könnte dieses Prinzip untergraben und das Vertrauen zwischen Eltern, Kindern und pädagogischen Fachkräften beeinträchtigen.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Nutzung von GPS-Trackern in Kitas ebenfalls problematisch. Die Erhebung und Verarbeitung von Standortdaten ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zudem könnten durch solche Geräte Bewegungsprofile weiterer Kinder unzulässig ausgewertet werden.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Trägervertreter*innen und Einrichtungsleitungen:

  • Klare Regelungen zu erarbeiten, die in Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachkräften und Eltern den Umgang mit GPS-Trackern und ähnlichen Geräten verbindlich festlegen.
  • Eltern durch Informationsgespräche oder Elternabende umfassend über pädagogische und datenschutzrechtliche Aspekte des Einsatzes von GPS-Trackern aufzuklären.
  • Das Vertrauen zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften zu stärken, indem die pädagogischen Konzepte und Schutzmaßnahmen transparent kommuniziert werden.
  • Bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen, um die Einhaltung der Datenschutzvorgaben sicherzustellen.

Durch klare Regelungen und offene Kommunikation kann gewährleistet werden, dass Kinder in der Einrichtung einen geschützten Raum erleben, der ihre Selbstbestimmung und persönliche Entwicklung fördert.

Autorin

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